FamilienRechner

Elterngeldrechner

Sag uns, was du vor der Geburt verdient hast — wir rechnen daraus dein Elterngeld, Schritt für Schritt und mit dem Paragraphen zu jeder Regel. Der erste Schritt ist der wichtigste, weil das Elterngeld-Netto nicht das Netto von deiner Abrechnung ist.

Das Elterngeld wird aus deinem durchschnittlichen Brutto der zwölf Monate vor dem Geburtsmonat berechnet — ohne Einmalzahlungen.

Einkommen vor der Geburt
€ pro Monat
Dein Bruttogehalt in den zwölf Monaten vor dem Geburtsmonat — ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld und ohne Boni. Diese zählen als sonstige Bezüge und bleiben beim Elterngeld außen vor.
Warum das nicht dein Netto vom Gehaltszettel ist Drei Unterschiede, jeder mehrere hundert Euro wert: Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen nicht mit; die Sozialabgaben werden mit festen 21 Prozent ohne Beitragsbemessungsgrenze abgezogen, sodass Besserverdienende hier stärker belastet werden als auf der echten Abrechnung; und die Steuer wird auf einen Standardfall gerechnet, ohne deine individuellen Freibeträge.

Basiselterngeld

1.463 € pro Monat

ElterngeldPlus
732 €
Elterngeld-Netto
2.251 €
Schritt 2 — deine Ersatzrate
65,0 %

Das Einkommen im Vorjahr liegt unter der Grenze von 175.000 €.

Kopieren legt eine Zusammenfassung in deine Zwischenablage — sie bleibt auf deinem Gerät. Teilen verschickt nur den Link zu dieser Seite, niemals deine Eingaben.

So ist das Ergebnis entstanden

Schritt 1 — dein Elterngeld-Netto

Vom Brutto werden ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, pauschale Steuern und pauschale Sozialabgaben abgezogen. Das Ergebnis ist die Bemessungsgrundlage.

Brutto im Monat3.500,00 €
Arbeitnehmer-Pauschbetrag (ein Zwölftel)−102,50 €
Steuern (pauschal)−411,58 €
Sozialabgaben (pauschal) (21 %)−735,00 €
Elterngeld-Netto2.250,92 €

Quelle: §§ 2c, 2e, 2f BEEG

Schritt 2 — deine Ersatzrate

Über 1.200 Euro Elterngeld-Netto sinkt die Rate — je 2 Euro mehr Einkommen um 0,1 Prozentpunkte, bis minimal 65 Prozent. Die 65 Prozent sind ab 1.240 Euro erreicht.

65,0 %

Quelle: § 2 Abs. 1, 2 BEEG

Schritt 3 — dein Elterngeld

Elterngeld nach § 21.463,10 €
Elterngeld im Monat1.463,10 €

Quelle: § 2 Abs. 1, 4 BEEG; § 2a BEEG; § 4a Abs. 2 BEEG

Häufige Fragen

Ist das Elterngeld-Netto mein Netto vom Gehaltszettel?

Nein, und das ist der häufigste Irrtum. Das Elterngeld-Netto ist eine gesetzliche Rechengröße nach § 2c BEEG. Einmalzahlungen bleiben außen vor, die Sozialabgaben werden pauschal mit 9, 10 und 2 Prozent ohne jede Beitragsbemessungsgrenze abgezogen, und die Steuer wird pauschaliert ermittelt. Je nach Gehalt liegt es einige hundert Euro über oder unter deinem tatsächlichen Netto.

Ab welchem Einkommen sinkt die Ersatzrate?

Ab 1.200 Euro Elterngeld-Netto. Je 2 Euro darüber sinkt die Rate um 0,1 Prozentpunkte, bis sie bei 1.240 Euro ihren Mindestwert von 65 Prozent erreicht. Viele Rechner beginnen die Absenkung fälschlich erst bei 1.240 Euro und zeigen dazwischen zu viel an.

Bekomme ich Elterngeld, wenn ich vorher nicht gearbeitet habe?

Ja. Der Mindestbetrag von 300 Euro im Monat wird nach § 2 Abs. 4 BEEG auch dann gezahlt, wenn vor der Geburt gar kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit da war.

Wie wirkt sich der Geschwisterbonus aus?

Er erhöht das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro im Monat. Weil die 75 Euro erst ab einem Elterngeld von 750 Euro von den 10 Prozent überholt werden, ist für viele Familien der Mindestbetrag der maßgebliche. Voraussetzung sind zwei Kinder unter drei oder drei Kinder unter sechs Jahren im Haushalt.

Kann das Elterngeld über 1.800 Euro liegen?

Ja. Die 1.800 Euro decken den Betrag nach § 2 BEEG. Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag werden erst danach addiert. Eltern von Zwillingen mit hohem Einkommen kommen so auf 2.100 Euro im Monat.

Was passiert bei einem Einkommen über 175.000 Euro?

Dann entfällt der Anspruch vollständig. § 1 Abs. 8 BEEG ist eine harte Grenze: ein Euro darüber und es gibt kein Elterngeld, nicht einmal den Mindestbetrag. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt, bei Paaren die Summe beider.

Annahmen und Grenzen

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