Nur Basiselterngeld
15.340 €
- Bis Lebensmonat
- 14
- Durchschnitt im Monat
- 1.278 €
- Höchster Monatsbetrag
- 1.300 €
Zwölf Monatsbeträge für einen Elternteil, zwei Partnermonate für den anderen. Der höchste Monatsbetrag über die kürzeste Zeit.
Dieselben Monatsbeträge lassen sich sehr unterschiedlich aufteilen. Hier stehen drei Varianten nebeneinander — mit gleichem Budget, damit jeder Unterschied im Ergebnis wirklich aus den Regeln kommt und nicht aus einer großzügigeren Aufteilung.
Für den Vergleich brauchen wir das Elterngeld-Netto beider Elternteile. Wenn du es noch nicht kennst, rechne es zuerst im Elterngeldrechner aus.
15.340 €
Zwölf Monatsbeträge für einen Elternteil, zwei Partnermonate für den anderen. Der höchste Monatsbetrag über die kürzeste Zeit.
16.640 €
Dasselbe Budget, jeder Monatsbetrag in zwei ElterngeldPlus-Monate umgewandelt. Halber Betrag, doppelt so lange.
13.000 €
Basiselterngeld in der ersten Zeit ohne Einkommen, danach ElterngeldPlus für die Teilzeitphase. Dafür wurde ElterngeldPlus gemacht.
Mit Teilzeit bringt ElterngeldPlus hier mehr. Der Grund steht in § 4a Abs. 2 BEEG: die Obergrenze für ElterngeldPlus bemisst sich am Basiselterngeld ohne Einkommen und sinkt deshalb nicht mit, wenn du dazuverdienst.
14 von 14 verplant
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| Nur Basiselterngeld | Nur ElterngeldPlus | Gemischt | |
|---|---|---|---|
| Gesamtsumme | 15.340 € | 16.640 € | 13.000 € |
| Bis Lebensmonat | 14 | 28 | 18 |
| Durchschnitt im Monat | 1.278 € | 640 € | 813 € |
| Höchster Monatsbetrag | 1.300 € | 650 € | 1.300 € |
Vom Mutterschutz bis zum letzten Bezugsmonat. Jeder Balken ist ein Lebensmonat des Kindes.
Nur wenn du während des Bezugs arbeitest. Ohne Zuverdienst ist die Gesamtsumme identisch — ElterngeldPlus ist dann genau der halbe Betrag über die doppelte Zeit. Mit Teilzeit kann ElterngeldPlus deutlich mehr ergeben, weil seine Obergrenze am Basiselterngeld ohne Einkommen hängt und nicht mitsinkt.
Zwölf Monatsbeträge für beide Eltern zusammen, plus zwei Partnermonate, wenn beide ihr Erwerbseinkommen mindern. Alleinerziehende mit alleiniger Sorge können alle 14 selbst nehmen. Ein Monatsbetrag Basiselterngeld lässt sich in zwei ElterngeldPlus-Monate umwandeln.
Für Geburten ab dem 1. April 2024 nur noch in einem einzigen der ersten zwölf Lebensmonate. Ausnahmen gelten bei Mehrlingen, Frühgeburten und bei einer Behinderung des Kindes.
Bis zum 32. Lebensmonat. Ab dem 15. Lebensmonat allerdings nur, wenn mindestens ein Elternteil ohne Unterbrechung ElterngeldPlus bezieht.
Weil das Mutterschaftsgeld ab dem Tag der Geburt voll auf das Elterngeld angerechnet wird (§ 3 Abs. 1 BEEG). Diese Lebensmonate gelten trotzdem als bezogen und lassen sich nicht sparen.