Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?
Die kurze Antwort: Wenn du während des Bezugs nicht arbeitest, sind beide gleich viel Geld — nur anders verteilt. Wenn du arbeitest, ist ElterngeldPlus fast immer besser. Der Grund dafür ist eine Regel, die kaum jemand kennt.
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Der einfache Fall: kein Zuverdienst
Ein Monatsbetrag Basiselterngeld lässt sich in zwei ElterngeldPlus-Monate umwandeln. ElterngeldPlus beträgt dabei höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes.
Ohne Zuverdienst heißt das schlicht: halber Betrag, doppelte Dauer, gleiche Summe. Wer 1.300 Euro Basiselterngeld bekäme, erhält 650 Euro ElterngeldPlus — zwölf Monate lang das eine oder 24 Monate lang das andere. Am Ende liegt in beiden Fällen dasselbe auf dem Konto.
Die Entscheidung ist dann keine Geldfrage. Sie ist eine Frage danach, ob euer Haushalt lieber ein Jahr mit mehr Geld pro Monat plant oder zwei Jahre mit weniger.
Der Fall, in dem ElterngeldPlus gewinnt
Sobald du während des Bezugs arbeitest, ändert sich das Bild grundlegend — und zwar wegen § 4a Abs. 2 Satz 2 BEEG.
Diese Vorschrift sagt nicht, dass ElterngeldPlus die Hälfte des tatsächlichen Elterngeldes ist. Sie sagt, dass ElterngeldPlus höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes beträgt, das dir zustünde, wenn du während des Bezugs gar nichts verdient hättest.
Das ist ein Unterschied mit Folgen. Arbeitest du in Teilzeit, sinkt das Basiselterngeld, weil es nur noch den Unterschiedsbetrag zwischen vorherigem und jetzigem Einkommen ersetzt. Die Obergrenze für ElterngeldPlus sinkt aber nicht mit — sie hängt an einem gedachten Fall ohne Einkommen und bleibt, wo sie ist.
Ein Beispiel. Vor der Geburt 2.000 Euro Elterngeld-Netto, während des Bezugs 900 Euro dazuverdient. Das Basiselterngeld fällt auf 65 Prozent von 1.100 Euro, also 715 Euro, und verbraucht dafür einen ganzen Monatsbetrag. ElterngeldPlus bleibt bei 650 Euro — und verbraucht dafür nur einen halben. Über das ganze Budget gerechnet sind das rund 15.600 statt 8.580 Euro.
Woran du die Entscheidung festmachen kannst
Plant ihr eine längere Zeit ganz ohne Erwerbsarbeit, entscheidet allein euer Haushaltsbudget: mehr Geld über kürzere Zeit oder weniger über längere.
Plant einer von euch früh wieder Teilzeit, sprechen die Zahlen fast immer für ElterngeldPlus in genau diesen Monaten. Genau dafür wurde es 2015 eingeführt.
Eine gemischte Aufteilung ist ausdrücklich erlaubt und meistens die beste: Basiselterngeld in der ersten Zeit ohne Einkommen, ElterngeldPlus ab dem Wiedereinstieg.
Was du dabei nicht übersehen solltest
Das Mutterschaftsgeld wird ab dem Tag der Geburt voll auf das Elterngeld angerechnet. Die ersten ein bis zwei Lebensmonate der Mutter sind damit verbraucht, ohne dass Elterngeld fließt — und sie lassen sich nicht nach hinten verschieben.
Für Geburten ab dem 1. April 2024 dürfen beide Eltern nur noch in einem einzigen der ersten zwölf Lebensmonate gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.
Basiselterngeld endet mit dem 14. Lebensmonat, ElterngeldPlus läuft bis zum 32. Ab dem 15. Lebensmonat aber nur, wenn mindestens ein Elternteil durchgehend ElterngeldPlus bezieht.